Bedienerschulung und Unterweisung im sicheren Umgang mit Hubarbeitsbühnen.
Ihr Wunschtermin ist nicht dabei? Weitere Termine sind auf Anfrage gerne möglich. Sondertermine für Gruppen sind ebenfalls nach Vereinbarung möglich.
Hinweis zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Unser Unternehmen bietet Dienstleistungen ausschließlich für gewerbliche Kunden (B2B) an. Gemäß § 2 Absatz 2 BFSG findet das Gesetz nur auf Produkte und Dienstleistungen Anwendung, die für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB bestimmt sind. Da unser Angebot ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB gerichtet ist und nicht für Verbraucher erbracht wird, unterliegt unser Unternehmen nicht dem Anwendungsbereich des BFSG.